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Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen daran gehindert, die Pflege seines Angehörigen weiter zu übernehmen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Die Verhinderungspflege kann - bei Vorliegen einer Pflegestufe - pro Jahr 28 Tage in Anspruch genommen werden. Dies kann stundenweise, am Stück oder auf mehrere Aufenthalte verteilt geschehen. Die Kosten werden bis zu 1.510 € pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.
Eine Versorgung bei Abwesenheit der Pflegeperson kann auch in Anspruch genommen werden, wenn keine Pflegeeinstufung vorliegt. In diesem Fall müssen die Kosten jedoch von den Betroffenen selbst getragen werden.
Wir übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen, die hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung, Fahrten etc.
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