Beratungsbesuche


Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 SGB XI sind bei ausschließlichen Bezug von Pflegegeld durch einen anerkannten Pflegedienst nachzuweisen. Sie finden beim Vorliegen von Pflegestufe I und II einmal pro Kalenderhalbjahr, bei Vorliegen von Pflegestufe III einmal pro Quartal statt.